Wie ist das eigentlich mit dem Urlaubsanspruch im Nebenjob? Hat man da ganz normal Urlaubsanspruch? Vielfach sind diese Regelungen bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht bekannt. Im Extremfall kann der Arbeitgeber die Unwissenheit der Arbeitnehmer ausnutzen.
Die geringfügige Beschäftigung ist eine Tätigkeit in Teilzeit und von daher ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Der Urlaubsanspruch ist ganz eindeutig im Bundesurlaubsgesetzt geregelt. Hier können Sie den Anspruch einfach nachlesen.
Urlaub in Teilzeit
Wenn ein Vollzeitmitarbeiter einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen hat, dann sind dieses 6 Wochen. Bei einem Teilzeitbeschäftigten, welcher zum Beispiel nur 2 Tage in der Woche arbeitet, muss der Anspruch entsprechend gekürzt werden, da sonst zu viel Urlaub zur Verfügung steht.
Häufig ist daher im Tarif- oder Arbeitsvertrag eine Regelung für Teilzeitbeschäftigte getroffen. Der Anspruch berechnet sich sonst ganz einfach: Die im Beispiel genannten 30 Urlaubstage geteilt durch 5 Arbeitstage in der Woche. Das Ergebnis wird mit den 2 tatsächlichen Arbeitstagen in der Woche Multipliziert. Bei zwei Arbeitstagen in der Woche kommen wir somit auf einen Urlaubsanspruch von 12 Urlaubstagen im Jahr.
Urlaubsanspruch, bei unregelmäßiger Beschäftigung
Es gibt zahlreiche Minijobber, die nur im Bedarfsfall eingesetzt werden, jedoch nicht regelmäßig. In der Praxis erfolgt Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitstage in den letzten drei Monaten. Aus dem ermittelten Durchschnitt kann dann der Urlaubsanspruch abgeleitet werden.