Einkünfte aus Nebentätigkeiten und die Anrechnung auf Unterhaltszahlungen
Wenn Sie einen Nebenjob haben, dann wirken sich die Nebenverdienste auf die Unterhaltspflicht und die Berechnung der Unterhaltshöhe aus. Als Empfänger von Unterhaltszahlungen wird der Anspruch also sinken, wenn der Nebenjob auf der Lohnsteuerkarte auftaucht, genauso wie die Unterhaltsverpflichtung für den Unterhaltszahler durch den Nebenjob steigt.
Das gilt übrigens auch für Nebentätigkeiten, die nicht auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt werden, wie zum Beispiel Minijobs.