Kann ich einen Nebenjob trotz Hauptjob ausüben?
Grundsätzlich kann es Ihnen niemand verbieten. Es besteht in Deutschland die freie Berufswahl. Was Sie in Ihrem Feierabend ist Ihre eigene Sache. Es gibt jedoch durchaus einige Dinge, die man beachten sollte.
Im Vertrag steht, dass ein Nebenjob gemeldet werden muss
Das ist heutzutage immer häufiger der Fall. Der Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung legt gleich im Arbeitsvertrag schriftlich fest, dass ein Nebenjob gemeldet werden muss. In diesem Fall sind Sie auch dazu verpflichtet, den Nebenjob zu melden. Mit der Klausel im Arbeitsvertrag möchte der Arbeitgeber Ihnen jedoch in der Regel den Nebenjob nicht grundsätzlich verbieten. Es geht vielmehr um die Prüfung ob die Interessen des Arbeitgebers mit dem Nebenjob berührt werden.
Auch wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nicht schriftlich festgehalten ist, dass Sie den Nebenjob melden müsse, kann es dennoch hilfreich sein. Es unterstützt das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber, wenn Sie ihn gleich ins Boot holen.
Was Sie nicht tun dürfen
Wenn Sie die folgenden Punkte beherzigen, werden Sie auch nicht in einen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber geraten:
- Sie arbeiten zuviel: Im Arbeitszeitgesetz ist festgelegt, dass die tägliche Gesamtarbeitszeit acht Stunden je Werktag (also von Montag bis Sonnabend) nicht überschreiten darf. Somit ist bei 48 Stunden in der Woche schluss.
Die einzige Ausnahme beim Nebenjob bildet hier die nebenberufliche Selbstständigkeit. Hierbei müssen Sie nicht auf die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit achten. - Die Arbeit leidet: Sie arbeiten soviel, oder zu solchen Zeiten, dass Sie bei Ihrer Hauptbeschäftigung völlig unkonzentriert und übermüdet sind. Hier ist ein Konflikt vorprogrammiert.
- Sie arbeiten im Urlaub: Wenn Sie Urlaub haben, dann soll dieser zur Erholung dienen. Daher sollten Sie in dieser Zeit auch nicht der Nebentätigkeit nachgehen.
- Arbeit bei der Konkurrenz: Hierbei handelt es sich um eine Todsünde. Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber in keiner Art und Weise Konkurrenz machen oder vielleicht sogar noch bei einem direkten Mitbewerber arbeiten.
Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen wird Ihr Arbeitgeber auch nichts dagegen haben, wenn Sie einen Nebenjob ausüben.