Ist ein Nebenjob als Beamter erlaubt?
Für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst gelten besondere Regelungen. Sie müssen in jedem Fall die Genehmigung durch den Dienstherrn bekommen, und das vor Aufnahme der Nebentätigkeit.Bei Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst ist es egal ob es sich um eine nebenberufliche Selbstständigkeit, ein Minijob oder eine Saisonbeschäftigung handelt. Eine Genehmigung ist beim Dienstherrn schriftlich zu beantragen.
Festgelegt ist die Verpflichtung in der Nebentätigkeitsverordnung, die in der Regel von der jeweiligen Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde. In der Regel wird die Genehmigung mit einer Befristung von 5 Jahren erteilt.
Ausnahme
Eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht liegt vor, wenn die Nebentätigkeit im künstlerischen, wissenschaftlichen oder schriftstellerischen Bereich liegt. Auch bei Dozenten- oder Vortragstätigkeiten muss keine Genehmigung erteilt werden. Die Nebentätigkeit muss jedoch gegenüber dem Dienstherrn angezeigt werden.