Das Recht auf einen Nebenjob und Pflichten

Das Recht auf einen Nebenjob

Vom Grundsatz her kann jeder Bundesbürger einen Arbeitsplatz, seinen Beruf oder die Ausbildungsstätte frei wählen. Bei einer Nebentätigkeit ist diese Regelung auch gültig. Jedoch sind hierbei ein paar Sachen zu beachten.

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gefällt, nach welchem grundsätzlich jeder Angestellt das Recht auf einen Zweitjob hat. Theoretisch müssen Sie den Arbeitgeber nicht über die Nebentätigkeit informieren. Jedoch ist es sinnvoll mit dem Arbeitgeber zu sprechen, damit das Arbeits- und Vertrauensverhältnis nicht belastet wird.

Eine weitere Möglichkeit der Arbeitgeber ist, die Informationspflicht im Arbeitsvertrag zu verankern. Somit sind Sie verpflichtet den Arbeitgeber zu informieren, bevor Sie den Nebenjob anfangen.

Die Nebentätigkeit kann Ihnen nur verwehrt werden, wenn die Interessen des Arbeitgebers durch den Nebenjob berührt werden. Hierzu gehört zum Beispiel die Tätigkeit bei der Konkurrenz. Es versteht sich von selbst, dass so etwas Tabu ist.

Arbeitszeit

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Sie die Gesamt-Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Hierbei sind 6 Werktage (Montag bis Sonnabend) mit 8 Stunden am Tag zugrunde gelegt. Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden ausgedeht werden.

Arbeitsfähigkeit

Die Nebentätigkeit darf die Tätigkeit beim Hauptarbeitgeber nicht beeinträchtigen. Wenn Sie also nachts als DJ arbeiten wollen und der Schlaf zu kurz kommt, dauert es nicht lange, bis die Hauptbeschäftigung darunter leidet. Das wird der Hauptarbeitgeber nicht zulassen. Außerdem ist es nicht gesund.

Urlaub

Der Urlaub ist Urlaub und dient der Erholung. Daher sollten Sie auch im Urlaub der Nebentätigkeit nicht nachgehen, da es die Erholung beeinträchtigt.

Krankschreibung

Wenn der Arzt Sie krank schreibt, dann sind sie Krank. Das gilt für den Hauptberuf und die weiteren Beschäftigungen. Wer krankgeschrieben ist und gleichzeitig beim Nebenjob erwischt wird, riskiert die fristlose Kündigung.

Konkurrenz

Der Hauptarbeitgeber  wird es nicht akzeptieren, wenn Sie ihm mit der Nebentätigkeit Konkurrenz machen, oder sogar bei einem direkten Wettbewerber arbeiten.

Wenn Sie diese Tipps beherzigen, klappt es auch bestimmt mit dem Nebenjob.